Talsperrenleitzentrale
des Ruhrverbands

Vorläufige Bilanz des Abflussjahres 2016 (1.11.2015 bis 31.10.2016)

Montag, 14. November 2016 (10:00 Uhr)

Das Abflussjahr 2016 war im Vergleich zum langjährigen Mittelwert der Zeitreihe 1981/2010 zu warm. Die Jahressumme des Gebietsniederschlags im Einzugsgebiet der Ruhr betrug 994 mm und lag damit um 62 mm bzw. 6 % unter dem langjährigen Mittelwert von 1927/2015. Es ist damit seit 2009 das achte Abflussjahr in Folge mit einem Niederschlagsdefizit. Im Winterhalbjahr fiel 16 % mehr und im Sommerhalbjahr 28 % weniger Niederschlag als im langjährigen Mittel. Der September war mit 22 mm der zweittrockenste seit 1927, nur im September 1959 fiel mit 4 mm weniger Niederschlag in einem September. Das Sommerhalbjahr war trotz des regenreichen Junis das sechsttrockenste, der Zeitraum Juli bis Oktober sogar der vierttrockenste seit 1927.

Zu Beginn des Abflussjahres 2016, d.h. am 1. November 2015, lag der Gesamtstauinhalt aller Talsperren im Ruhreinzugsgebiet mit 313 Mio. m³ (entspricht 66 % vom Vollstau) um 7 % unter dem langjährigen Mittel. Am 4. Mai wurde mit 447 Mio. m³ (bzw. 95 %) der höchste, am 31. Oktober mit 308 Mio. m³ (bzw. 65 %) der niedrigste Füllstand im Abflussjahr 2016 registriert. Damit lag der Gesamtstauinhalt am Ende des Abflussjahres um 8 % unter dem langjährigen Mittel.

Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Gewässersohle unterhalb der Sorpetalsperre bis zum Abgabepegel Langscheid musste die Sorpetalsperre bis Anfang Juli 2016 auf 62 Mio. m³ abgesenkt werden. Danach konnte während der Bauzeit bis Mitte September nur Mindestabgabe von 100 l/s erfolgen, was einerseits einen entsprechenden Freiraum zum Aufstau erforderlich machte und andererseits die anderen Talsperren der Talsperrennordgruppe (Möhne- und Hennetalsperre) stärker als normal belastete. Trotzdem gab es keine Einschränkungen bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabflüsse in der Ruhr und damit der Gewährleistung der überregionalen Wasserversorgung des Ruhrgebietes.

Der Schwerpunkt der Zuschusspflicht lag wie in allen Jahren seit Inkrafttreten des Ruhrverbandsgesetzes (RuhrVG) im Jahre 1990 im Bereich der mittleren Ruhr in Villigst. Dort waren nach vorläufigen Berechnungen an 140 Tagen, an der Mündung an 81 Tagen Zuschusspflicht aus den Talsperren erforderlich. Damit lag die Zuschusspflicht in Villigst 32 % und an der Mündung 45 % über dem Durchschnitt der Jahre 1991/2015. Nach wenigen Tagen im November setzte Zuschusspflicht in Villigst erst wieder im Mai, an der Mündung sogar erst im Juli ein. Aufgrund der Trockenheit wurde im Zeitraum August bis Oktober in Villigst mit 87 die zweitgrößte, an der Mündung mit 69 die drittgrößte Anzahl an Zuschusstagen seit Einführung des RuhrVG im Jahr 1990 registriert. Für den Zeitraum September/Oktober war es an der Mündung mit 53 Zuschusstagen sogar der größte Wert.

Im Abflussjahr 2016 waren im Dezember 2015 sowie Februar 2016 zwei Hochwasserereignisse zu verzeichnen, bei denen die Hochwassermeldegrenze an der unteren Ruhr (Bezugspegel Wetter/Ruhr: Meldegrenze 410 cm, entspricht 300 m³/s) überschritten worden sind. Vom 28. bis 30. November 2015 fielen im Ruhreinzugsgebiet im Mittel 72 mm Niederschlag, örtlich waren es über 100 mm. Der höchste Abfluss am Pegel Hattingen/Ruhr wurde am 1.12.2015 mit 586 m³/s um 19:46 Uhr bei einem Wasserstand von 573 cm registriert. In der Spitze wurde 267 m³/s in den Talsperren zurückgehalten. Das zweite Hochwasserereignis Anfang Februar war mit einem Scheitelabfluss von 449 m³/s am 3. Februar 2016 deutlich kleiner als das Dezemberereignis. Im Sommer 2016 kam es in Folge von auftretenden Gewitterlagen wiederholt zu einer Vielzahl von Starkregenereignissen. Diese führten an den großen Gewässern im Ruhreinzugsgebiet wie Ruhr, Lenne und Volme zwar nicht zu einer Überschreitung der Hochwassermeldegrenzen. Gleichwohl kam es an kleineren Gewässern zu teils erheblichen, mit Schäden verbundenen Ausuferungen und in Städten zu Überflutungen durch Überlastung der Kanalisation.

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