Wegen Trockenheit: NRW-Umweltministerium genehmigt Absenkung der gesetzlichen Mindestwasserführung in der Ruhr
Montag, 12. September 2022 (06:00 Uhr)
Niedrigere Grenzwerte helfen, Wasservorrat in den Talsperren länger bewirtschaften zu können
Mit nur 120 Millimetern Niederschlag, 57 Prozent weniger als im langjährigen Mittel, war der Sommer 2022
der mit Abstand trockenste, der im Ruhreinzugsgebiet je verzeichnet wurde. Im August fielen sogar gerade
einmal 15 Prozent des für diesen Monat üblichen Niederschlags. Zur Aufrechterhaltung der Mindestwasserführung in der Ruhr mussten die Talsperren des Ruhrverbands daher in den drei Sommermonaten
durchschnittlich 15,5 Kubikmeter Wasser pro Sekunde an das Flusssystem ab geben – das Achtfache
dessen, was ihnen im selben Zeitraum zufloss. Als Folge dieser hohen Abgaben lag der Gesamtfüllstand
aller Talsperren am 31. August bei nur noch bei 69,3 Prozent vom Vollstau und damit gut 9 Prozent unter
dem langjährigen Mittel.
Damit der in den Talsperren zur Verfügung stehende Wasservorrat länger vorhält, falls sich die deutlich
unterdurchschnittlichen Niederschläge auch in den kommenden Monaten weiter fortsetzen sollten, hat der
Ruhrverband vom zuständigen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes
NRW auf Antrag die Genehmigung erhalten, vorübergehend bis zum 31. Oktober 2022 die Talsperren
folgendermaßen zu bewirtschaften:
Der durchschnittliche Abfluss an fünf aufeinanderfolgenden Tagen darf auf der Gewässerstrecke ab dem
Pegel Hattingen bis zur Ruhrmündung nie niedriger sein als 12,0 (statt 15,0) Kubikmeter pro Sekunde und
nie niedriger als 5,5 (statt 8,4) Kubikmeter pro Sekunde am Pegel Villigst. Der niedrigste Tageswert darf
dabei 10,0 (statt 13,0) Kubikmeter pro Sekunde auf der Gewässerstrecke ab dem Pegel Hattingen bis zur
Ruhrmündung und 5,5 (statt 7,5) Kubikmeter pro Sekunde in Villigst nicht unterschreiten. Der Ruhrverband
kann mit dieser Maßnahme eine Einsparung von bis zu knapp 260.000 Kubikmetern Wasser pro Tag
erreichen.
Schon in den Jahren 2018 bis 2021 hat das NRW-Umweltministerium dem Ruhrverband wiederholt per
Ausnahmegenehmigung gestattet, die gesetzlichen Mindestabflüsse temporär abzusenken und so die
Wasservorräte in den Talsperren zu schonen. Der Ruhrverband musste dafür jedes Mal einen
entsprechenden Antrag stellen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Häufung von langen Trockenphasen
ist es für einen zukunftssicheren und klimaresilienten Betrieb des Talsperrensystems notwendig,
dass die im Ruhrverbandsgesetz verankerten Grenzwerte zur Mindestwasserführung in der Ruhr
grundsätzlich niedriger angesetzt werden, damit die Talsperrensteuerung künftig flexibler gestaltet werden kann.
Der Ruhrverband und das NRW-Umweltministerium haben im Jahr 2021 gemeinsam mit der
Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) die Grundlagen für dieses Vorhaben
erarbeitet. Unter anderem wurden die per Ausnahmegenehmigung ermöglichten Absenkphasen von
umfassenden Monitoringprogrammen begleitet, die keine Hinweise auf negative Veränderungen der
Gewässergüte erkennen ließen. Die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine
entsprechende Änderung des Ruhrverbandsgesetzes wurden damit geschaffen.